Rechtsprechung
AG Bad Homburg, 01.02.2005 - 2 C 1415/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Gewährleistung im Reisevertragsrecht; Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückerstattung des restlichen Reisepreises im Sinne von § 651e Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Träger des Beschaffungsrisikos eines Touristenvisums im Reisevertragsrecht; ...
- reise-recht-wiki.de
Pflichten des Reiseveranstalters bei Reisezielen mit Visumserfordernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beschaffungsrisiko eines Touristenvisums: Reiseveranstalter muss aufklären!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Visa für Russland sind mühsam zu beschaffen - Reiseveranstalter informierte die Kunden darüber nicht
- fuehrich.de (Leitsatz)
Unterrichtung über Visumpflichten bei Hotelaufenthalt durch Reiseveranstalter
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 856
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85
Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als …
Auszug aus AG Bad Homburg, 01.02.2005 - 2 C 1415/04
So stellt es einen Reisemangel dar, dass die Beklagte ihre gegenüber den Klägern als Reiseinteressenten bestehenden Informationspflicht über die Beschaffung eines Visums für die Russische Föderation verletzt hat und die unterbliebene Information zum Totalausfall der gesamten Reise geführt hat (vgl. BGH NJW 1986, 1748). - LG Frankfurt/Main, 09.11.1992 - 24 S 68/91
Reisevertrag; analoge Anwendung des Reisevertragsrechts bei alleiniger Buchung …
Auszug aus AG Bad Homburg, 01.02.2005 - 2 C 1415/04
Auch wenn die Kläger bei der Beklagten keine Pauschalreise bestehend aus mehreren Reiseleistungen, sondern lediglich eine Hotelunterkunft gebucht haben, sind die Vorschriften über den Reisevertrag auf das Vertragsverhältnis der Parteien zumindest entsprechend anzuwenden (vgl. LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 124). - VGH Hessen, 18.10.1984 - 2 TE 2437/84
Auszug aus AG Bad Homburg, 01.02.2005 - 2 C 1415/04
Bei der Auslegung des Umfangs der sich hieraus ergebenden Hauptpflicht des Reiseveranstalters ist zu berücksichtigen, dass die Leistungszusage des Veranstalters die Überwindung aller durchweg in Betracht zu ziehenden Reisehindernisse umfasst, die die Reise vereiteln oder beeinträchtigen könnten (vgl. BGH NJW 1985, 1105).